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Compliance & Förderung

Besucherzählung und DSGVO

Ja, Besucherzählung ist mit der DSGVO vereinbar, solange der Zähler Zahlen liefert und keine Personen erfasst. Welche Sensoren von Grund auf anonym sind, wo Kameras und Handysignale mehr Sorgfalt brauchen und was Sie vor der Montage klären sollten.

Ja, Besucherzählung ist mit der DSGVO vereinbar, solange der Zähler Zahlen liefert und keine Personen erfasst. Die meisten Sensoren an Türen und in Sälen sehen Wärme, Lichtimpulse oder 3D-Formen, aber keine Gesichter. Wird weder ein Bild noch eine Gerätekennung gespeichert oder übertragen, entstehen anonyme Daten. Und anonyme Daten fallen nicht unter die Verordnung.

Hinter dieser kurzen Antwort stecken einige Entscheidungen, die Sie bewusst treffen sollten. Dieser Ratgeber geht sie der Reihe nach durch: wann Zähldaten personenbezogen sind, welcher Sensortyp was verarbeitet, wo Kameras und Handysignale mehr Sorgfalt brauchen und was Sie einen Anbieter fragen sollten, bevor etwas über der Tür hängt.

Warum Personenzählung eine Datenschutzfrage ist

Besucherzahlen helfen weit über den Monatsbericht hinaus. Ein Museum plant danach die Garderobe, ein Supermarkt öffnet die zweite Kasse, eine Pfarre entscheidet, ob das Kirchenschiff für den nächsten Gottesdienst zu voll ist. Damit diese Zahl über den Tag aktuell bleibt, muss etwas jede Person erfassen, die vorbeigeht.

Die DSGVO gilt für personenbezogene Daten, also für alle Informationen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen. Ein Kamerabild mit Gesicht gehört dazu. Auch die Hardware-Adresse eines Smartphones kann dazugehören, weil sie ein Gerät und damit einen Menschen eindeutig kennzeichnet. Die reine Zahl „47 Personen zwischen 10:00 und 10:15 Uhr“ bezieht sich dagegen auf niemanden. Entscheidend ist also nicht, ob Sie zählen, sondern wie der Sensor zur Zahl kommt und was er dabei behält.

Welche Zählmethoden verarbeiten personenbezogene Daten?

Die Personenzähler, mit denen baiond arbeitet, lassen sich in einige Gruppen teilen. Sie unterscheiden sich darin, was sie physisch erfassen. Genau das zählt für den Datenschutz.

Methode Was der Sensor erfasst Was er sendet Personenbezogen?
Infrarot-Zähler Körperwärme, die eine Linie quert Ein- und Austritte je Tür Nein, nimmt nie ein Bild auf
Wärmebildsensor Wärmeformen, keine Gesichter Zählung, Dichte Kein erkennbares Bild
Time-of-Flight (ToF) Abstand über Lichtimpulse Zählung und Richtung Nein
LiDAR 3D-Punktwolke, bewegte Formen Zählung, Ströme über eine Fläche Keine Gesichter in den Daten
Druckmatte Schritte auf einer Fläche Schrittzählung Nein
KI-Kamera mit Auswertung am Gerät Videobild, am Gerät ausgewertet Nur Zahlen, kein Videomaterial Bild wird kurz am Gerät verarbeitet; Aufbau prüfen
WLAN-/Bluetooth-Sensor Signale von Smartphones Anonyme Schätzung der Geräte in der Nähe Gerätekennungen werden verarbeitet; Hashing und Löschung prüfen

Die ersten fünf erkennen einen Menschen nie als Person. Sie sind von Grund auf anonym und deshalb die übliche Wahl für Eingänge in Museen, Kirchen und Geschäften.

Kameras: Die Auswertung am Gerät entscheidet

Eine Kamera ist das richtige Werkzeug, wo ein Türzähler nicht reicht: bei breiten Eingängen, Gehwegen und Wartezonen oder wenn Sie zusätzlich Gruppengröße und Verweildauer wissen wollen. Sie braucht aber auch die meiste Sorgfalt, denn für einen Sekundenbruchteil sieht sie Gesichter.

Die baiond KI-Kamera wertet das Bild direkt am Gerät aus und sendet nur Zahlen. Es wird kein Videomaterial gespeichert, und kein Video verlässt die Kamera. So bleibt die Bildverarbeitung kurz und lokal, und die Plattform erhält ausschließlich Zählwerte.

Trotzdem sollten Ihre Datenschutzbeauftragten jede Kamera bewerten, die auf einen öffentlich zugänglichen Bereich gerichtet ist. Je nach Aufbau bedeutet das einen Eintrag im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, ein Hinweisschild am Eingang und bei größeren Anlagen eine Datenschutz-Folgenabschätzung. Planen Sie diese Schritte vor der Montage ein, nicht danach.

Handysignale: eine Stichprobe mit Blick auf Kennungen

WLAN- und Bluetooth-Sensoren empfangen die Signale, die Smartphones aussenden, und schätzen daraus, wie viele Menschen in der Nähe sind und wie sie sich zwischen Zonen bewegen. Für Trends auf einem großen Gelände ist das nützlich. Da aber nicht jede Person ein aktives Gerät dabeihat, ergibt sich eine Stichprobe und keine exakte Zählung.

Aus Datenschutzsicht tragen diese Signale Gerätekennungen. Fragen Sie deshalb nach: Werden die Kennungen schon am Gerät gehasht? Wie lange wird etwas gespeichert? Erreichen nur zusammengefasste Werte die Plattform? Für die meisten Tür- und Raumzählungen beantwortet ein Infrarot-, ToF- oder LiDAR-Zähler dieselbe Frage, ganz ohne Kennungen.

So sieht anonyme Zählung in der Praxis aus

Nehmen Sie ein historisches Haus, in dem Kongresse und Bälle stattfinden. Die Veranstalter wollen wissen, wie voll jeder Saal ist. Das Team braucht eine Warnung, bevor ein Raum seine Kapazitätsgrenze erreicht. Und das Haus will im Nachhinein dokumentieren, wie sich die Gäste durch das Gebäude bewegt haben.

Für nichts davon muss das System wissen, wer jemand ist. Zähler an jeder Tür melden Ein- und Austritte per Funk an das baiond Gateway. Das Space System weiß, welche Tür zu welchem Saal gehört, und macht aus den Türzählungen die aktuelle Belegung je Raum. So arbeiten wir im Hofburg Congress Center Wien: Die Gäste werden je Saal laufend gezählt, und das Team wird an der Kapazitätsgrenze gewarnt.

Dasselbe Muster funktioniert auch anderswo. In der Kirche steht die Zählung neben CO₂ und Luftfeuchte. Im Supermarkt öffnet sie die zweite Kasse, bevor die Schlange wächst. In der Stadt zeigen Besucherströme, welche Straßen am Markttag die Last tragen.

Fünf Fragen vor der Montage

  1. Was erfasst der Sensor physisch? Wärme, Abstand und 3D-Formen sind anonym. Bilder und Handysignale brauchen einen genaueren Blick.
  2. Wo werden die Daten verarbeitet? Am Gerät ist besser als in einer Cloud, die Rohvideo empfängt.
  3. Was verlässt das Gerät? Im besten Fall nur Zahlen: Zählung, Richtung, Belegung.
  4. Was wird wie lange gespeichert? Zusammengefasste Zählwerte dürfen für Trends bleiben. Rohbilder und Kennungen sollten gar nicht gespeichert werden.
  5. Wer hat zugestimmt? Holen Sie Ihre Datenschutzbeauftragten früh dazu und vermerken Sie die Zählung, wo nötig, im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten.

Häufige Fragen

Ist Besucherzählung nach der DSGVO erlaubt?

Ja. Das Zählen selbst ist nicht das Problem. Zur Datenschutzfrage wird es erst, wenn der Sensor personenbezogene Daten verarbeitet, etwa Bilder oder Gerätekennungen. Infrarot-, ToF-, LiDAR- und Wärmebildzähler tun das in der Regel nicht.

Brauche ich eine Einwilligung meiner Besucher?

Für anonyme Zählung nicht, weil keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Bei Kameras oder Handysignalen entscheiden Ihre Datenschutzbeauftragten, welche Rechtsgrundlage und welche Informationspflichten gelten.

Muss am Eingang ein Hinweisschild hängen?

Bei anonymen Zählern in der Regel nicht. Bei Kameras ist ein Hinweis üblich. Klären Sie das für Ihren konkreten Aufbau, bevor der Sensor in Betrieb geht.

Kann eine Kamera Personen zählen, ohne Video zu speichern?

Ja. Die baiond KI-Kamera wertet das Bild am Gerät aus und sendet nur die Zahlen. Es wird kein Videomaterial gespeichert oder übertragen.

Welcher Zähler passt für eine normale Tür?

Ein Infrarot- oder ToF-Zähler. Breite Eingänge und Menschenmengen brauchen Wärmebild oder Kamera, offene Plätze und Wege LiDAR.

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